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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Verfügung

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht, welches die Organisation und das Handeln der Exekutive (Staatsverwaltung) ordnet. Dabei spielen verfahrensrechtliche Regelungen eine zentrale Rolle. Verwaltungshandeln erfolgt in der Regel förmlich, das heisst, es mündet meist im Erlass einer Verfügung, welche die mit dem Verwaltungsakt beabsichtigten Rechtswirkungen für den oder die Betroffenen präzis umschreibt und auch Ausgangspunkt eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens bildet.

Akten
Innerhalb des Verwaltungsrechts wird zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden. Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die grundlegenden Prinzipien der Verwaltungstätigkeit fest, welchen generelle Bedeutung zukommt. Hier bestehen letztlich auch entscheidende Berührungspunkte zum Staats- bzw. Verfassungsrecht. Zu diesen wichtigen Vorgaben gehört beispielsweise der Grundsatz, dass Verwaltungshandeln stets gesetzmässig zu sein hat. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für einzelne Verwaltungszweige auf (z.B. Bau , Energie-, Umwelt- oder Verkehrsrecht). Mit dem technischen Fortschritt, aber auch dem Auftauchen neuer gesellschaftlicher Problemlagen entstehen stetig neue Fachgebiete, man denke an das Gentechnikrecht oder den Klimaschutz. Wenn in der Bevölkerung über die zunehmende Verrechtlichung des Lebens geklagt wird, ist das nicht zuletzt auf die expansive Kraft der besonderen Verwaltungsdomänen zurückzuführen.