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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Staatsrecht

Bundeshaus

Das Staatsrecht befasst sich mit der Verfassung als rechtlicher Grundordnung eines Staates. Das (materielle) Verfassungsrecht beschäftigt sich mit der Organisation und Zuständigkeit der obersten Staatsorgane (Parlament, Regierung, oberste Gerichte), den Grundrechten, dem Verfahren der Verfassungs- und Gesetzgebung sowie – in einem Bundesstaat wie der Schweiz – der föderalen Kompetenzordnung. Eine wesentliche Bedeutung kommt dabei den Grundrechten sowie den politischen Rechten zu.