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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Fachbereich Öffentliches Recht

Was ist Öffentliches Recht?

Das Öffentliche Recht betrifft jene Teile der Rechtsordnung, welche die Organisation und Funktion des Staates sowie das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt (Bund, Kantone, Gemeinden) und den Privaten regeln. Die Abgrenzung zum Privatrecht ist schwierig und umstritten, aber im Hinblick auf die Frage, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten zu beschreiten ist, von hoher praktischer Bedeutung, weil je nach Rechtskreis unterschiedliche Gerichte zuständig sind.

Daumier

Zeichnung von Honoré Daumier, Rechtsbilddatenbank der Abteilung Rechtsvisualisierung Nr. 785

Das Öffentliche Recht umfasst eine Vielzahl von Materien. Auf der innerstaatlichen Ebene gehören dazu insbesondere das Staatsrecht, das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das Öffentliche Prozessrecht. Darüber hinaus werden Sondermaterien des Verwaltungsrechts wie das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht erfasst, die wegen ihres Umfangs und der Bedeutung im Rechtsalltag eine gewisse Autonomisierung erfahren haben. Das Strafrecht, das Strafprozess- und Zivilprozessrecht sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht würden in einem weiteren Sinn an sich ebenfalls noch zum Öffentlichen Recht gehören, da auch sie das Verhältnis Staat - Private betreffen; sie haben indessen den Status eigenständiger Disziplinen. Auf der internationalen Ebene zählen schliesslich mit dem Völkerrecht sowie dem Europarecht nochmals zwei überaus bedeutsame Regelungsbereiche zum Öffentlichen Recht.