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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Öffentliches Prozessrecht

Öffentliches Prozessrecht dient der Anwendung und Durchsetzung (materieller) öffentlichrechtlicher Normen. In einem weiteren Sinn gehört dazu die Behördenorganisation, die Verfahrensordnung sowie das Vollstreckungsrecht, nach einem engen Verständnis nur die Verfahrensordnung. Der Begriff des Prozessrechts umfasst im Öffentlichen Recht (anders als im Zivilprozessrecht) neben streitigen Rechtsverhältnissen auch das nichtstreitige Verfahren vor Verwaltungsbehörden.

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