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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Handels- und Wirtschaftsrecht

Der Fachbereich Handels- und Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. In modernen Volkswirtschaften wird die Wirtschaft in erster Linie durch die unsichtbare Hand des Marktes koordiniert. Nur dort, wo die Märkte versagen, soll in die Freiheit der Wirtschaftssubjekte eingegriffen werden. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn die am Markt Beteiligten über unzureichende Information verfügen und daher geschützt werden müssen (zum Beispiel im Gesellschafts- , Banken- oder Kapitalmarktrecht, aber auch im Konsumentenrecht), oder auch, wenn Monopole oder kollusives Verhalten den Wettbewerb behindern (Kartellrecht oder sektorspezifische Regulierung, etwa im Telekommunikationsrecht).

Forschungsprojekte: