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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Sicherung und Durchsetzung von Menschenrechten in Europa

EuroparechtEin Forschungsprojekt

Europarecht

Europarecht (Institutionen)

Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich Europarecht als neues Rechtsgebiet entwickelt. Es umfasst nicht nur das Recht der Europäischen Union (EU), der Europäischen Gemeinschaft (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sondern auch weiterer europäischer Organisationen wie des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Churchill

Das Europarecht besteht zunächst einmal aus Staatsverträgen zwischen den europäischen Staaten, mit welchen Organisationen wie der Europarat, die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft gegründet wurden. Darunter fallen sodann die im Rahmen dieser Organisationen ausgearbeiteten Normen wie die Konventionen des Europarates, deren wichtigste die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist, die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft sowie Resolutionen und Empfehlungen von Organen europäischer Organisationen. Bestandteil des Europarechts bildet aber auch die Praxis zu all diesen Regelungen, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur EMRK und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zum Recht der EU.

Europarecht
Europarecht ist somit ein komplexes Gebilde von Staatsverträgen, Beschlüssen der Organe europäischer Organisationen und Richterrecht. Es umfasst grundlegende Regelungen wie Menschenrechte und Grundfreiheiten, Bestimmungen zu Institutionen und Verfahren der europäischen Organisationen, aber auch Vorschriften z.B. zum Wettbewerbs- und Subventionsrecht, zum Aufenthalt und zur Niederlassung von Personen in anderen Staaten, zur Rechtshilfe in Strafsachen und zur Auslieferung von Straftätern, um nur wenige Beispiele zu nennen.

Europarecht befindet sich im steten Wandel. Nach einer starken Vergrösserung der Europäischen Union und des Europarates in den letzten Jahren geht es heute um die institutionelle Konsolidierung. In der EU wird nach dem Scheitern eines Verfassungsvertrags ein Reformvertrag ausgearbeitet, mit dem wichtige institutionelle Neuerungen angestrebt werden, um das Funktionieren der Europäischen Union mit gegen fünfhundert Millionen Unionsbürgern sicherzustellen.

Die Lehrveranstaltungen zum Europarecht (Institutionen) befassen sich mit den institutionellen Aspekten der europäischen Organisationen, das heisst mit deren Institutionen und Verfahren, mit den Beziehungen zwischen den europäischen Organisationen und ihren Mitgliedstaaten, mit dem Verhältnis zwischen dem Recht der Organisationen und jenem der Mitgliedstaaten, aber auch mit den Grund- und Menschenrechten sowie weiteren Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand der Lehrveranstaltungen bilden schliesslich auch die Beziehungen der Schweiz zu europäischen Organisationen, insbesondere als Mitglied des Europarats und der EMRK sowie als Vertragspartner der Europäischen Gemeinschaften mit zahlreichen sektoriellen (bilateralen) Abkommen.