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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Die Fakultät im Jubiläumsjahr

Standortbestimmung und zukünftige Herausforderungen

Treppe

Bild: Frank Mäder

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät befindet sich zur Zeit in der turbulenten Phase der Einführung der Bologna-Studiengänge. Das bisherige Studium von vier bis fünf Jahren mit dem Lizentiat I nach drei Semestern und dem Lizentiat II am Ende des Studiums wird abgelöst durch einen modularisierten Studiengang, in welchem die Studienleistungen semesterweise geprüft und in Kreditpunkte umgesetzt werden. Nach dreijährigem erfolgreichem Studium erlangt man mit dem Bachelor of Law (BLaw) den ersten juristischen Abschluss, der in der Regel nach anderthalb weiteren Studienjahren durch den Master of Law (MLaw) ergänzt wird. Daran kann das Doktorat anschliessen.

Das Studium der Rechtswissenschaft umfasst wie bisher die wichtigsten Rechtsgebiete des Privatrechts, des öffentlichen Rechts, des Strafrechts, des Handels- und Wirtschaftsrechts, des Verfahrensrechts sowie des internationalen Rechts, aber auch Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. Schon auf Bachelorstufe, vor allem aber auf Masterstufe ist auch eine gewisse Schwerpunktbildung möglich.

Die starke Verankerung der Professorinnen und Professoren in der wissenschaftlichen Forschung und in der juristischen Praxis bildet eine optimale Voraussetzung für einen wissenschaftsbasierten und praxisbezogenen Unterricht, der die Studierenden auf die breite Palette von juristischen Berufen vorbereitet. Auch die Zusammensetzung des Lehrkörpers aus vollamtlichen Lehrstuhlinhabern und nebenamtlichen Privatdozierenden und Lehrbeauftragten aus allen juristischen Berufsgruppen (Justiz, Advokatur, Wirtschaft und Verwaltung) sowie der Einsatz moderner Lehrmethoden wie E-Learning und Moot Courts sorgen für einen vielseitigen und abwechslungsreichen Unterricht.

In den nächsten Jahren ist insbesondere auf Masterstufe eine verstärkte Internationalisierung des Studiums zu erwarten, in dem vermehrt während oder nach dem Studium an ausländischen Universitäten studiert wird und – so hoffen wir – auch vermehrt ausländische Studierende in Zürich studieren werden. Es soll auch der Erwerb von Doppel-Masterabschlüssen in Zürich und an ausländischen Rechtsfakultäten möglich sein. Im Hinblick darauf ist die Einführung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen sowie ein verstärkter Austausch von Dozierenden vorgesehen.

Prof. Dr. Tobias Jaag, Dekan