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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Politische Rechte

Landsgemeinde

Politische Rechte umschreiben die demokratischen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Volkes, mit anderen Worten die Teilhabe der Bürger an der Staatsgewalt. In den Bereich der politischen Rechte gehören das Wahlrecht, die Teilnahmemöglichkeit an Abstimmungen sowie die Lancierung und Unterzeichnung von Initiativen, Referendumsbegehren und Wahlvorschlägen. Die BV (Art. 34) zählt auch die politischen Rechte zu den Grundrechten, während sie in der Lehre mehrheitlich getrennt behandelt werden.