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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Was ist die Sharī'a?

Die Sharī‛a ist ein Rechtssystem, doch sie ist zugleich einiges mehr, nämlich ein Komplex von Verpflichtungen und Erwartungen gegenüber allen Musliminnen und Muslimen, ein gemeinsamer religiöser, moralischer und rechtlicher Code, der sich auf sämtliche Bereiche des Lebens erstreckt. Die Sharī‛a ordnet alle menschlichen Verhaltensweisen nach religiös-ethischer Wertung einer der folgenden fünf Kategorien zu: obligatorische (farḍ), verdienstvolle (mandūb), indifferente (mubāḥ), verwerfliche (makrūh) und verbotene Handlungen (ḥarām).

Das islamische Recht gründet im Wesentlichen auf vier Quellen: dem Qur’ān, der Sunna (Überlieferungen des Propheten), auf ijmā‛ (Konsens) und auf quiyās (Auslegung per Analogie).

Der Qur’ān ist die Hauptquelle des islamischen Rechts und stellt nach islamischer Auffas-sung eine Sammlung göttlicher Offenbarungen dar. Er umfasst 114 unterschiedlich lange Suren und über 6000 Verse. Gesamthaft betrachtet sind eine grosse Mehrheit der qur’ānischen Verse den Fragen des Glaubens gewidmet, nur ein ganz kleiner Teil betrifft rechtliche Angelegenheiten. Dieser kleine Teil ist den Themen Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Vaterschaft, Erbrecht, Kaufrecht, Miete, Mord, Raub, Kriegsrecht und Beweisrecht gewidmet.

Die Sunna stellt die zweite, den Qur’ān ergänzende Quelle des Rechts dar, zumal der Qur’ān keine ausreichende Antwort auf alle Fragen des täglichen Lebens gab und gibt. Sie ist die gesamte Überlieferung dessen, was der Prophet gesagt, getan oder gebilligt hat.

Als sekundäre Rechtsquellen gelten im Allgemeinen ijmā, die übereinstimmende Ansicht der Rechtsgelehrten zu einer bestimmten Zeit, und quiyas, die Auslegung per Analogie. Auf diese Rechtsquellen darf nur abgestellt werden, wenn die primären Quellen auf eine bestimmte Frage keine Antwort geben.