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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Gesetzestext

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

(Art. 90-456 ZGB)

Lehrbuch

Ehe - Partnerschaft - Kinder

Büchler A./Vetterli R.
Ehe Parnerschaft Kinder - Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz
Basel 2007

Laufendes Dissertationsprojekt

Daniel Heimann

Mehr- und Minderwerte in der güterrechtlichen Auseinandersetzung.

Familienrecht

Das Familienrecht ist als jener Teil des Zivilrechts zu beschreiben, welcher die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen regelt. Ausserdem zählt zum Familienrecht das Vormundschaftsrecht.

Das Familienrecht unterliegt einem stetigen Wandel, zumal es sich mit einer sich rasch wandelnden Gegenwart konfrontiert sieht. Dies zeigen die zahlreichen Revisionen, die das Zivilgesetzbuch seit dessen Erlass im Jahr 1907 erfahren hat. Wesentliche Neuerungen erfuhr das Familienrecht einerseits durch das neue Scheidungsrecht, welches am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, und andererseits durch die erst kürzliche Einführung des Bundesgesetzes zur eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.

Links:

Centrum für Familienwissenschaften 

Fachanwalt Familienrecht 

Kommentar zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft