Das klassische islamische Familienrecht ist dasjenige Recht, das aus den islamischen Rechtsquellen hervorgegangen ist und von den Rechtsschulen entwickelt wurde.
Das Familienrecht bildet den Kernbereich der Sharī‛a, des islamischen Rechts. Es ist auch Gegenstand unzähliger innerislamischer Kontroversen einerseits und Konflikte mit der internationalen Gemeinschaft andererseits.