Im Zivilrecht stehen das schweizerische Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht im Vordergrund. Während im Obligationenrecht hauptsächlich vertragliche Beziehungen unter Privatpersonen geregelt sind, besteht das Zivilgesetzbuch aus Bestimmungen zum Personen- und Familienrecht sowie dem Erb- und Sachenrecht. Studierende lernen im Zivilrecht beispielsweise, wie sich ein Ehepaar scheiden lassen kann, wie die Käuferin eines mangelhaften Autos ihre Rechte geltend macht, wer im Todesfall des Grossvaters erbt oder wie eine Arbeitsstelle gekündigt wird. Doch die Professorinnen und Professoren der zivilrechtlichen Abteilung lehren daneben auch Spezialthemen wie Versicherungsrecht, berufliche Vorsorge und bringen den Studierenden bei, wie mit länderübergreifenden Sachverhalten umzugehen ist.
Projekte und Spezialgebiete: