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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolfgang Portmann

Arbeitsrecht

Der Lehrstuhl von Prof. Portmann beschäftigt sich schwerpunktmässig mit dem Arbeitsrecht. Dies ist ein Rechtsgebiet, mit welchem wohl jede Person früher oder später in Kontakt kommt. Sei es als Lehrling, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

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Das Arbeitsrecht hat seine Grundlage in verschiedenen Erlassen. Unter anderem im Obligationenrecht, Gleichstellungsgesetz, im Arbeitsgesetz und in der Bundesverfassung.

Die rechtsanwendenden Behörden, die sogenannten Arbeitsgerichte, wenden in ihrer täglichen Arbeit diese Bestimmungen auf praktische Fälle an. Sie entscheiden über die ihnen von den Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bzw. deren Anwälten vorgelegten Streitfälle.

Die Hauptaufgabe des Lehrstuhls liegt neben der Ausbildung/Betreuung der Studierenden darin, Gesetze zu kommentieren, Fachartikel über einzelne Rechtsfragen zu publizieren und die Flut an Gerichtsentscheiden zu sichten und dabei zu verarbeiten. Um diese Arbeiten einem breiteren Kreis zugänglich zu machen, wird unter anderem die Zeitschrift ARV (Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung) herausgegeben. Darin finden sich Fachartikel, Auflistungen der neuesten Gesetze oder Gesetzesänderungen, der aktuellsten Gerichtsentscheide sowie der entsprechenden Fachliteratur. Die Zeitschrift kann somit als Schnittstelle zwischen Praxis und Lehre bezeichnet werden.

Im Obligationenrecht befassen sich die Art. 319 – 362 OR mit der Materie des Arbeitsrechts. Prof. Portmann hat vor kurzem eine umfassende Kommentierung dieser Artikel publiziert. Gerichte und Anwälte stützen sich bei ihrer täglichen Arbeit unter anderem auf diese Kommentierung, wenn sie sich mit arbeitsrechtlichen Streitfällen beschäftigen.

Seit neuestem ist es möglich, die Ausbildung zum Fachanwalt im Arbeitsrecht zu absolvieren. Die Universitäten Zürich, Basel und St. Gallen bieten diesen Lehrgang gemeinsam mit dem Schweizerischen Anwaltsverband an. Prof. Portmann war federführend beim Aufbau dieser Ausbildung und ist geschäftsführendes Direktionsmitglied im Rahmen dieser Ausbildung.

Die Lehrtätigkeit hat Vorlesungen, Übungen, in welchen der Vorlesungsstoff mittels kleinerer Fälle praktisch angewendet wird, sowie Seminare zum Inhalt. Prof. Portmann bietet unter anderem Seminare im Arbeitsrecht für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie der philosophischen Fakultät, die Arbeitsrecht als ein Nebenfach wählen können, an. Pro Semester nimmt Prof. Portmann ca. 70 mündliche Prüfungen im Arbeitsrecht ab. Diese dauern 15 Minuten und beinhalten nebst theoretischen Fragen die Lösung eines praktischen Falls.