Im Rahmen des NFP 52: „Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel“
Die Ende 2006 abgeschlossene Studie untersucht erste Erfahrungen mit dem revidierten Scheidungsrecht in der Schweiz, d.h. die aktuelle Scheidungspraxis und deren Umsetzung im Alltag von Scheidungsfamilien nach dem Jahr 2000. Im Zentrum der Untersuchungen stehen die Interessen und Rechte der betroffenen Kinder im Scheidungsprozess ihrer Eltern sowie das Befinden und die Zufriedenheit von Kindern, Müttern und Vätern mit der Nachscheidungssituation. Dabei ist der Fokus auf die verschiedenen Sorgerechtsmodelle gerichtet.
Das durchgeführte Projekt setzt sich aus verschiedenen, in transdiziplinärer (Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie) Zusammenarbeit durchgeführten Teiluntersuchungen in drei ausgewählten Kantonen der Schweiz zusammen:
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die meisten Kinder und Eltern zwei bis drei Jahre nach der Scheidung mit ihrem Leben zufrieden sind. In der Regel wird heute bei der Scheidung die elterliche Sorge einem Elternteil alleine zugeteilt, ausser die beiden Elternteile beantragen unter Vorbehalt einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über die Kinderbelange die gemeinsame elterliche Sorge.
Die Forschungsergebnisse zeigen, dass diese Ausgangslage sowohl für 75 Prozent der Väter ohne Sorgerecht wie für einen Drittel der Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge zu belastenden und konfliktträchtigen Situationen führt. Einzig Mütter und Väter mit gemeinsamer Sorge, die sich auch die Betreuung der Kinder teilen, sind übereinstimmend hoch zufrieden mit den Vereinbarungen und dem Alltag.
Die Untersuchung zeigt ausserdem, dass zu selten eine echte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder stattfindet. Die Beteiligung der Kinder an der Reorganisation des Familienlebens ist entgegen der rechtlichen Vorgaben in der Praxis von Gerichten kaum ausreichend gewährleistet.
Das geltende Sorgerechtsmodell ist zwar praktikabel, als Ganzes aber dennoch unbefriedigend. Das Forschungsteam schlägt deshalb eine Gesetzesrevision vor, gemäss der die elterliche Sorge trotz Scheidung beiden Elternteilen zustehen soll, der betreuende Elternteil allerdings weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse hat. Ausserdem ist eine vertiefte Reflexion darüber, wie und wann Kinder sinnvoll in die (Neu-) Gestaltung des Familienlebens einzubeziehen sind, erforderlich.