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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Kommentierung des neuen Erwachsenenschutzrechts

Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat die Botschaft ( zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Ein zentrales Anliegen der Revision liegt in der Förderung des Selbstbestimmungsrechts in der Form der eigenen Vorsorge. Zum Beispiel soll eine urteilsfähige Person mit einem Vorsorgeauftrag eine natürliche oder juristische Person bestimmen können, die sie im Falle der Urteilsunfähigkeit vertritt. Das neue Erwachsenenschutzrecht will damit dem Bedürfnis Rechnung tragen, dass Angehörige urteilsunfähiger Personen ohne grosse Umstände Entscheide treffen können und damit die Solidarität in der Familie stärken und der Staat entlastet wird.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist vor der Sommerpause 2007 ohne Gegenstimmen auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Vormundschaftsrechtes (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen.

Das geplante Projekt hat die Kommentierung der geänderten Bestimmungen über den Erwachsenenschutz als Ziel.