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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Was ist Kriminologie?

Einige theoretische Begriffe

Kriminologie

Die Kriminologie ist eine Sozialwissenschaft, die die Ursachen der Straftat ebenso untersucht wie die Erscheinungsformen und Ursachen der sozialen Reaktion auf Kriminalität. So beschäftigt sie sich zum Beispiel mit der Frage, ob härtere Strafen einen Abschreckungseffekt hätten oder ob Therapien im Strafvollzug die Häufigkeit erneuter Straffälligkeit zu reduzieren vermögen. Weiter untersuchen Kriminologen die Präventivwirkung von technischen Sicherheitsmassnahmen (etwa von Videoüberwachungskameras in Zügen oder Polizeipatrouillen in der Innenstadt), oder sie versuchen zu erfassen, ob es bei der Strafanzeige und der Strafuntersuchung zu Diskriminierungen gegen Tatverdächtige aus der Unterschicht kommt. Die Kriminologie versucht ferner, die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung in Raum und Zeit zu erklären, aber auch die überproportionale Tatbeteiligung junger Männer (im Vergleich zu Frauen und älteren Personen), das Unsicherheitsgefühl oder die massiven Unterschiede in der Kriminalpolitik verschiedener Länder, die sich unter anderem in stark variierenden Gefangenenraten niederschlagen (z.B. zwischen den USA und der Schweiz).

Jede Gesellschaft sieht sich mit Fragen der erwähnten Art konfrontiert und muss versuchen, darauf Antworten zu finden, die sich in einem mehr oder weniger kohärenten System einordnen lassen. Die Erkenntnisse der Kriminologie können dazu beitragen, eine wirksamere Kriminalpolitik zu etablieren. Erst eine genauere Abklärung der realen Zustände erlaubt es dem Gesetzgeber, die richtigen Massnahmen zu treffen. Eine empirische Studie ist zum Beispiel nötig, um die Effizienz von Behandlungen im Gefängnis zur Rückfallbekämpfung zu testen oder um festzustellen, ob der Einsatz einer unter Umständen teuren Präventionskampagne wirklich die erhoffte Kriminalitätsreduktion erbringt.

 

 

Der "Swissairfall" als Ausgangspunkt für weitere Fragen

Swissair

Die Strafverfahren gegen ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates der SAirGroup dauerten sehr lange und verursachten hohe Kosten. Sie endeten – wie gesehen – mit Freisprüchen. Dieser Ablauf ist symptomatisch für komplexe Wirtschaftsstraffälle, die nicht selten internationale Dimensionen aufweisen. Sie stellen die Strafverfolgungsbehörden vor immense Probleme bei der Untersuchung und Aburteilung. Unabhängig vom „Swissairfall“ stellt sich die kriminologische Frage, ob das Strafrecht gut ausgebildete und sozial bestens integrierte Wirtschaftsstraftäter überhaupt abschrecken kann. Mittels Befragungen von Tätern oder Insidern lässt sich beispielsweise ermitteln, welche Persönlichkeitsmerkmale die Täter haben, unter welchen Situationsbedingungen Wirtschaftsdelikte häufiger auftreten und welche Schäden sie verursachen. Aktuelle Untersuchungen versuchen herauszufinden, ob das Setzen strafrechtlicher Rahmenbedingungen dazu beiträgt, dass sich eine wirksame Selbstkontrolle der Unternehmen und Wirtschaftssektoren herausbildet. Mit dem Modell der Koregulierung sollen aktionärs- und gesellschaftsschädigende Verhaltensweisen der Verantwortlichen in Firmenleitung und Management, wie sie zum Beispiel im Falle Enron und möglicherweise im Falle Parmalat aufgetreten sind, besser verhindert werden. Eine weitere Herausforderung für die empirische Forschung ist der Nachweis einer positiven Präventionswirkung auf diejenigen Verantwortungsträger der Wirtschaft, die sich an die strafrechtlichen Verbote halten. Kann mit dem Strafrecht die Konformität stabilisiert und gefestigt werden?

Der „Swissairfall“ ist zur Verdeutlichung des Gesagten ungeeignet, da die Angeklagten in keinem Punkt für schuldig erklärt wurden. Deshalb sind sie aus strafrechtlicher Sicht am Debakel der Gesellschaft unschuldig. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Organe der SAirGroup nicht zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten. Fehler könnten zum Beispiel dann bejaht werden (besonders im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts), falls sich herausstellen sollte, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates der SAirGroup die Behörden verspätet über den alarmierenden finanziellen Zustand der Gesellschaft informiert haben.