Prof. Dr. Reto M. Hilty hat den Lehrstuhl für Immaterialgüterrecht an der Universität Zürich inne. Er ist zugleich Direktor am Max-Planck-Institut (MPI) für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München. Die Forschungstätigkeit des Zürcher Lehrstuhls profitiert von den Synergien mit München. Beispielsweise hält sich zurzeit einer der Zürcher Assistenten mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zu Forschungszwecken am MPI in München auf.
Die Disziplin Immaterialgüterrecht (engl. Intellectual Property, IP) befasst sich mit den Rechten an immateriellen Gütern. Solche Güter haben die Eigenschaft, aufgrund ihrer fehlenden physischen Anfassbarkeit – anders als Sachen – immer und überall nutzbar zu sein. Daher bedarf es, wenn man solche Güter vor unbefugter Benutzung schützen will, einer besonderen Regelung.
Zum Immaterialgüterrecht gehören unter anderem die folgenden Teilgebiete:
Patentrecht | Markenrecht | |
Das Patentrecht schützt Erfindungen (Technologie). Beispiel: In den USA 1916 patentiertes Tennis-Racket (heute nicht mehr geschützt). | Beispiel: | |
Designrecht | Urheberrecht | |
Das Designrecht schützt Gestaltungen von Erzeugnissen. Beispiel: | Das Urheberrecht bietet unter anderem Schutz für Werke der Literatur und Kunst. | |
Eine grosse Rolle spielen im Zusammenhang mit immateriellen Gütern das Wettbewerbsrecht und das Vertragsrecht. Mit den Schnittstellen von Immaterialgüterrechten, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht befasst sich das oben erwähnte SNF-Projekt.
Der Zürcher Lehrstuhl für Immaterialgüterrecht betreibt Lehre und Forschung auf sämtlichen dieser Gebiete.
Zur Konkretisierung dieses Überblicks sei eine aktuelle Entwicklung im Urheberrecht dargestellt.