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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Was ist Strafrecht?

Einige theoretische Begriffe…

Das Strafrecht regelt zwischenmenschliche Beziehungen. Um das gesellschaftliche Leben sowie den öffentlichen Frieden zu garantieren, verpflichtet es den Menschen zur Respektierung bestimmter Grenzen bei der Ausübung von Freiheiten. Genauer gesagt definiert das Strafrecht Verhaltensweisen, welche unterbleiben sollen und regelt die Sanktionen, welche im Fall einer Zuwiderhandlung eintreten.

Handschellen

Die Sanktionen stellen normalerweise Strafen dar, die Vergeltung sowie Prävention ähnlicher Taten zum Ziel haben. Diese Sanktionen dienen also nicht nur als Mittel, um auf diejenigen einzuwirken, die die gesellschaftlichen Regeln missachten (Spezialprävention), sondern sie haben auch zum Ziel, all diejenigen abzuschrecken, die in Versuchung geraten könnten, ähnliche Taten zu begehen(Generalprävention). Vgl. Kriminologie. In seltenen Fällen kann die Sanktion auch als Massnahme ausgestaltet sein, mit der auf Menschen mit speziellen Bedürfnissen eingewirkt wird, wie etwa bei psychischen Störungen oder Substanzabhängigkeiten (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente). In diesen Fällen besteht oftmals eine verminderte Schuldfähigkeit oder sogar eine absolute Schuldunfähigkeit des Täters. Solche Massnahmen können auch bei speziell gefährlichen Tätern (Sexualstraftäter, „Serial Killers“ etc.) angewendet werden. Es wird hauptsächlich zwischen therapeutischen Massnahmen und sichernden Massnahmen (Verwahrung) unterschieden.

Die Straftaten werden gemäss der für sie vorgesehenen Sanktion definiert. Man unterscheidet drei verschiedene Straftaten: Übertretungen, Vergehen und Verbrechen. Da für jede Straftat verschiedene Strafen vorgesehen sind, bestimmt die höchstmögliche Strafe eines Deliktes, ob es sich um eine Übertretung, ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt. In der nachfolgenden Tabelle sind die drei Kategorien von Straftaten mit den dazugehörenden Sanktionen dargestellt.

Die verschiedenen Straftatkategorien und die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen:

 

Tabelle

 

 

Von der Theorie zur Praxis: Der "Swissairfall"

Swissair

Viele Schweizerinnen und Schweizer hatten Geld in Swissair-Aktien investiert. Sie gingen davon aus, dass es sich hier um eine absolut sichere Geldanlage handle. Nicht umsonst galt die Swissair als „fliegende Bank“. Diese Investitionen gingen innert relativ kurzer Zeit vollständig verloren und zurück blieb ein Schuldenberg.

Wurde eine Straftat begangen?

Es stellt sich nun die Frage, ob die Unternehmensführung der SAirGroup für diese Entwicklung strafrechtlich verantwortlich ist. Ein möglicher Ansatzpunkt für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit könnte darin liegen, dass das „anvertraute“ Geld nicht korrekt verwaltet und das Vertrauen der Anleger mit riskanten und unüberlegten Investitionen missbraucht worden sein könnte.

Zum Beispiel kann hier der Fall Sabena erwähnt werden. Diese Fluggesellschaft, an der die SAirGroup mit 49.5% beteiligt war, wäre im Frühjahr 2001 ohne Zuschuss von Neugeldern zahlungsunfähig geworden. Die SAirGroup investierte schliesslich 150 Millionen Euro für die Rekapitalisierung der Sabena. Man kann sich daher fragen, ob diese Zahlung strafbar war, weil ihr kein entsprechender Gegenwert für die SAirGroup gegenüber gestanden habe. Im Strafprozess wurde den Angeklagten mit dieser Begründung „ungetreue Geschäftsbesorgung“ (Art. 158 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Das Gericht lehnte diese Argumentation ab und befand, dass die Organe der SAirGroup sich deshalb nicht strafbar gemacht haben, weil sie die Sabena in nachvollziehbarer Weise im Interesse ihres eigenen Konzerns retten wollten. Hätten sie die erwähnte Zahlung an die Sabena nicht geleistet, hätte dies bereits damals – zu einem Zeitpunkt, als ein Zusammenbruch des Konzerns noch nicht vorgezeichnet war – zu unabsehbaren Folgen für die SAirGroup führen können. Entsprechend wurden die Organe der SAirGroup nicht verurteilt, weil ihnen weder ein pflichtwidriges Verhalten noch das Verschulden eines Schadens zu Lasten der SAirGroup nachgewiesen werden konnte.

Sanktionen?

Im „Swissairfall“ wurden die Angeklagten schliesslich in keinem Anklagepunkt schuldig gesprochen. Deshalb wurden auch keine Sanktionen verhängt. Dies hindert uns jedoch nicht daran, mögliche Sanktionen im Falle einer hypothetischen Verurteilung zu erörtern.

Hätte das Gericht den Tatbestand der „ungetreuen Geschäftsbesorgung“ als erwiesen erachtet, hätte es Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen aussprechen können. Die Geldstrafe ist eine neue Sanktion, die bei Straftaten minderer Schwere die Freiheitsstrafe ersetzen soll. Dabei werden nicht nur die Schuld des Täters, sondern auch seine finanziellen Kapazitäten berücksichtigt. Die Geldstrafe erlaubt also eine proportionale Bestrafung von Arm und Reich und verhindert dadurch das Entstehen einer „Klassenjustiz“. Da beispielsweise die zu bezahlende Summe im Falle einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung (einer Übertretung, welche nur eine Busse, nicht aber eine Geldstrafe zur Folge hat und welche im Ordnungsbussenverfahren erhoben wird) für jedermann dieselbe ist, ist sie für reiche Personen weniger einschneidend. Wenn man jedoch das Vermögen und das Einkommen mit in Betracht zieht, so ist es möglich, jeden mit dem finanziellen Verlust auf gerechte Art und Weise zu treffen.