News175 Jahre UZHAgendaVeranstaltungenFakultätstageAusstellungenBlog

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Verknüpfung mit anderen Rechtsbereichen

Wegweiser

Der „Swissairfall“ betrifft nicht nur das Strafrecht (im weiteren Sinne), sondern auch andere Gebiete der Rechtswissenschaft wie das Handelsrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, das internationale Privatrecht usw.

Das Handelsrecht befasst sich mit Vertragsverhältnissen zwischen den verschiedenen Gesellschaften, mit denen die Swissair in Verbindung stand. Zufolge ihres Verhaltens könnte man sich die Frage stellen, ob die Organe der SAirGroup die Interessen ihrer Vertragspartner nicht in irgendeiner Weise verletzt haben. Weiter ist auch fraglich, ob die Verantwortungsträger die Vorschriften im Fall eines Kapitalverlustes bzw. einer Überschuldung eingehalten haben.Weitere Informationen zum Handels- und Wirtschaftsrecht.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gilt für die ganze Phase der Betreibung. Es geht darum Forderungen der Gläubiger soweit möglich durchzusehen. Einige Gläubiger haben Priorität bei der Rückzahlung. Weitere Informationen zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das internationale Privatrecht ist zu konsultieren, wenn sich ein Unfall im Ausland ereignet, wie zum Beispiel der Absturz der SR-111 in Halifax. In einem solchen Fall muss festgestellt werden, welches Recht angewendet wird: Das Recht des Orts, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat? Oder das Recht des Orts, wo das Flugzeug abgestürzt ist? Solche Fragen sind durch das internationale Privatrecht geregelt.Weitere Informationen zum internationalen Privatrecht.