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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Mediation

In einem Zivilprozess gilt in der Regel die sog. Dispositionsmaxime. Danach darf das Gericht der klagenden Partei weder mehr noch anderes zusprechen, als sie verlangt hat, aber auch nicht weniger, als die beklagte Partei anerkannt hat.

Esel

Im zuvor erwähnten Fall wird die klägerische Partei (Y) in ihrer Klageschrift den Antrag gestellt haben, die Beklagte (X) sei zu verpflichten, die Tanne zu beseitigen. Die Beklagte wird die Abweisung der Klage beantragt haben. Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen kann das Gericht zwar auf eine Einigung zwischen den Parteien hinwirken. Zeigen sich dabei aber nicht beide Parteien vergleichsbereit, so hat das Gericht ein Urteil zu fällen. Entsprechend der Dispositionsmaxime kann es dabei lediglich die Klage abweisen oder – bei Gutheissung der Klage – die Beseitigung der Tanne anordnen. Eine vermittelnde Lösung, ein Mittelweg ist ihm dabei verwehrt.

Den Rechtsfrieden zwischen den Parteien vermag ein Urteil nur selten wiederherzustellen, da das Urteil lediglich einer Partei Recht geben kann und sich oft beide Parteien nicht völlig mit dem gerichtlich erstrittenen Urteil abfinden können. Die Wiederherstellung des Rechtsfriedens wäre aber gerade im vorliegenden Fall besonders erstrebenswert, da die beiden Parteien Eigentümer benachbarter Grundstücke sind und sich ihre Wege demzufolge zwangsläufig auch zukünftig kreuzen werden. Insbesondere zwecks besserer Wiederherstellung des Rechtsfriedens, aber auch aufgrund der notorischen Überlastung der Gerichte wird in der Lehre nach Formen alternativer Streitbeilegung gesucht. Die Mediation ist eine Form davon.

Esel

Mediation ist ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis (der psychologisch und/oder juristisch geschulte Mediator) die zerstrittenen Parteien darin unterstützt, eigenverantwortlich und je nach Ziel auch rechtsverbindliche Regelungen zu entwerfen. Das Ziel einer Mediation sind wertschöpfende Ergebnisse, bei denen sämtliche Konfliktparteien gewinnen. Es wird also eine sog. Win-Win-Situation angestrebt.

Eine mediativ erarbeitete Regelung könnte im vorliegenden Fall etwa wie folgt aussehen:

Y zieht seine beim Gericht anhängige Klage zurück und X verpflichtet sich, die obersten Äste der Tanne zu stutzen. Als Ausgleich für den zwar reduzierten, aber gleichwohl immer noch bestehenden Schattenwurf der Tanne ist Y berechtigt, sein Fahrzeug während den Wintermonaten in der Doppelgarage von X einzustellen.