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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht hat in der Schweiz während vielen Jahren ein Mauerblümchendasein gefristet. Dem ersten Kartellgesetz von 1962 fehlten die Zähne weitgehend; die Novellierung von 1985 hat lediglich einen beschränkten Fortschritt gebracht. Mit dem Kartellgesetz 1995, revidiert und um Sanktionen ergänzt in 2003, verfügt die Schweiz nun über ein gesetzliches Regelwerk, das es erlaubt, private und öffentliche Wettbewerbsbeschränkungen zu „bekämpfen“.

Migros Denner

Mit der Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen ist auch die Sensibilität in der Bevölkerung für die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs gestiegen. Davon zeugt nicht zuletzt die intensive Diskussion im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Unternehmen (z.B. Migros/Denner, Coop/Carrefour).

Der Lehrstuhl Weber begleitet diese kartellrechtlichen Aktivitäten mit verschiedenen Publikationsprojekten. Schon seit Jahren sind die sog. „Essential Facilities“ ein Forschungsthema, insbesondere mit Bezug auf die Infrastruktureinrichtungen in den Telekommunikations- und Elektrizitätsmärkten. Monopolunternehmen oder marktmächtige Unternehmen, welche im Besitz von Infrastrukturen sind, sollen nicht in der Lage sein, Wettbewerber im Dienstebereich durch die Verweigerung des Zugangs zu den Leitungen zu behindern. Gerade die Diskussion zur Interkonnektion und zum Unbundling gemäss dem Fernmeldegesetz hat gezeigt, wie bedeutsam der Zugang zu wesentlichen Einrichtungen ist.

Telefonmast

Ein längerfristig laufendes Projekt ist die Zusammenfassung der Rechtsprechung von Wettbewerbskommission und Gerichten sowie der publizierten Literatur in einer jährlich erscheinenden Monografie; der erste Band zum Jahr 2006 ist in Zusammenarbeit von Rolf H. Weber und Michael Vlcek anfangs 2007 erschienen; der zweite Band für das Jahr 2007 wird von denselben Autoren derzeit vorbereitet.

Weiter ist geplant, Tafeln zum Kartellrecht zu erarbeiten. Diese Tafeln sollen nicht nur ein geeignetes Hilfsmittel für den Unterricht sein, sondern auch den Praktikern bei der Bewältigung von Rechtfragen helfen, schnell einen Blick auf die wesentlichen wettbewerbsrechtlichen Strukturen zu gewinnen.