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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Agenda

  • 03.03.2008, 18:15 Uhr

    Leben – Sterben – Erben. Allgemeine Fragen zum Erbrechtweiter
  • 05.03.2008, 18:15 Uhr

    Leben – Sterben – Erben. Allgemeine Fragen zum Erbrechtweiter
  • 08.03.2008, 11:15 Uhr

    Leben – Sterben – Erben. Allgemeine Fragen zum Erbrechtweiter

Leben-Sterben-Erben

Allgemeine Fragen zum Erbrecht

Gräber

Wir alle haben Familie, eine Abstammung, aber auch ein weiter gestecktes emotionales Netzwerk an Mitmenschen im familiären und gesellschaftlich-beruflichen Rahmen, daneben aber auch soziale, kulturelle oder anderweitige Anliegen, die wir wirtschaftlich allenfalls fördern möchten. Wir alle sind zudem endlich, und da Grabbeigaben hierzulande unüblich sind, stellt sich die Frage, wie das Netzwerk an Rechten und Pflichten (Schulden!) nach dem Tod neu gespannt werden soll. Das geltende Erbrecht gründet primär auf einem Familienerbrecht der näheren Angehörigen, differenziert nach deren verwandtschaftlicher Nähe, und räumt nur im pflichtteilsfreien Bereich unumschränkte Testierfreiheit ein (die aber eigentlich logische Folge der lebzeitigen Eigentumsfreiheit wäre); indes: nicht alles Vermögen ist erarbeitet, sondern manches war seinerzeit schon von der Erblassergeneration ererbt worden, diente der Lebensqualitätssteigerung, und es kann mit Fug geltend gemacht werden, dass diese Möglichkeit zu Lebensgenuss (soweit sie nicht fiskalisch-erbschaftssteuerlich abgeschöpft wird …) vererbt werden soll – immerhin hat das Pflichtteilsrecht erhebliche streitmindernde Wirkung.

Prof. Dr. Peter Breitschmid