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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Internationales Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

Das internationale Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht befasst sich mit den besonderen Problemen, die sich stellen, wenn ein Zivilprozess oder eine Zwangsvollstreckung in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt durchgeführt werden.

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Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verfahrensparteien nicht im selben Staat wohnen oder wenn sich eine rechtsrelevante Handlung (z.B. ein Unfall) im Ausland ereignet. Zu lösen sind dann Fragen wie: Welcher Staat ist für die Durchführung von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren zuständig? Werden seine Anordnungen in einem anderen Staat anerkannt? Wie wird verhindert, dass in zwei unterschiedlichen Staaten gleichzeitig Verfahren über denselben Gegenstand geführt werden?

Beispiel: Ein schweizerisches Unternehmen wird in den Vereinigten Staaten zur Zahlung von Strafschadenersatz in Milliardenhöhe verurteilt (sog. punitive damages). Kann dieses Urteil in der Schweiz anerkannt und vollstreckt werden? Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere von Bedeutung, um auf das Vermögen der Unternehmung, das in der Schweiz liegt, zugreifen zu können.

Um die sich im internationalen Zivilprozess- und Vollstreckungsrechts stellenden Probleme grenzüberschreitend einheitlich zu lösen, hat die Schweiz mit anderen Ländern Staatsverträge abgeschlossen. Neben dem autonomen staatlichen Recht, dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG), bilden diese bi- und multilateralen Staatsverträge in internationalen Verhältnissen die wichtigste Rechtsquelle.