News175 Jahre UZHAgendaVeranstaltungenFakultätstageAusstellungenBlog

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Sorgerechtsmodelle

  • Alleinige elterliche Sorge bei einem Elternteil. Einräumung eines Besuchsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils.
  • Gemeinsame elterliche Sorge: Kind bei einem Elternteil. Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis bei beiden Elternteilen.
  • Wechselmodell im Sinne des sogenannten Pendelmodells: Dies bedeutet, dass die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und sich die Kinderbetreuung teilen, wobei das Kind zwischen zwei Haushalten „hin und her pendelt“.