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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes

Neben der Auseinandersetzung mit konkreten Rechtsfragen im Rahmen von Publikationen, Gutachten oder Prüfungen hatte Prof. Dr. Anton K. Schnyder die einmalige Gelegenheit, bei der Gestaltung des künftigen Privatversicherungsrechts der Schweiz mitzuwirken:

Am 11. Februar 2003 setzte die damalige Chefin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Frau Ruth Metzler-Arnold, eine Expertenkommission ein, die einen Gesetzesentwurf samt Erläuterndem Bericht zur Totalrevision des Versicherungsrechts ausarbeiten sollte, und als deren Präsident Prof. Schnyder berufen wurde.

Die Kommission, bestehend aus anerkannten Experten aus Wissenschaft und Praxis, lieferte den Gesetzesentwurf sowie den Erläuternden Bericht Anfang August 2006 ab. Anschliessend beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement das Bundesamt für Privatversicherungen, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Gesetzesentwurf und Erläuternder Bericht wurden im Internet veröffentlicht, sodass schon kurz darauf eine profunde Auseinandersetzung mit den Vorschlägen in Wissenschaft und (Versicherungs-)Wirtschaft eingesetzt hat.

Was sind die Grundzüge des Gesetzesentwurfs? Im Unterschied zum geltenden VVG sollen – zum Schutz der Versicherungsnehmer und der Versicherten einschliesslich der KMU – ein grosser Teil der Bestimmungen zwingender Natur sein. Dies bedeutet, dass die Parteien von diesen Bestimmungen nicht zu Ungunsten des Versicherten oder überhaupt nicht vertraglich abweichen dürfen. Weiter wurde der Aufbau des Gesetzes verbessert sowie auf eine eingängige Sprache geachtet. Inhaltlich versucht der Entwurf unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen: Einerseits die Verbesserung des Schutzes des Versicherungsnehmers und der Versicherten (Stichwort Konsumentenschutz), andererseits die Praxistauglichkeit aus Sicht der Versicherungsunternehmen.