Er ist an den Lehrveranstaltungen zum Schweizerischen Bundesstaatsrecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Schweizerischen Bundesverwaltungsrecht, zum kantonalen Staats- und Verwaltungsrecht sowie zum Europarecht (Institutionen) beteiligt. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Föderalismus (Bund, Kantone und Gemeinden), öffentliches Entschädigungsrecht, Infrastrukturrecht, Europäische Institutionen sowie bilaterale Beziehungen Schweiz - EU. Er ist zur Zeit Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.