Er ist seit März 2006 Extraordinarius und war zuvor nach Tätigkeiten an der Universität und am Verwaltungsgericht zwei Jahre als SNF-Förderungsprofessor in Zürich und als nebenamtlicher Extraordinarius für Sozialversicherungsrecht in Luzern tätig. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen bei grundsätzlichen Fragen des Sozialversicherungs- und Sozialverfassungsrechts, bei den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts und beim Gesundheitsrecht.