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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Fehler bei der Unternehmensführung können auch strafrechtliche Fragen aufwerfen

SwissairStrafrecht

Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone

Corporate Governance in der Sanierung

Drückt die Schuldenlast derart auf ein Unternehmen, dass die Schulden das Vermögen übersteigen, muss das Unternehmen saniert werden. Das schweizerische Recht stellt hierfür das Nachlassverfahren gemäss dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sowie den akteinrechtlichen Konkursaufschub zur Verfügung. Beide Verfahren bezwecken die Verhinderung des Konkurses und damit die Erhaltung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens. Im Nachlassverfahren im Sinne des SchKG wird dies durch eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern über die teilweise Tilgung der Schulden zu erreichen versucht. Der aktienrechtliche Konkursaufschub kann vom Richter ausgesprochen werden, wenn der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft seiner gesetzlichen Pflicht zur Meldung der finanziellen Schieflage nachgekommen ist und wenn konkrete Aussicht auf eine Sanierung des Unternehmens besteht.

Frühwarnsystem
Frühwarnsysteme können Insolvenzen verhindern

Erfahrungen aus der Praxis deuteten darauf hin, dass die beiden erläuterten Verfahren den heutigen Ansprüchen an ein modernes Sanierungsrecht nicht mehr entsprechen. Der Lehrstuhl von der Crone analysierte daher in einem von April 2004 bis März 2006 dauernden Forschungsprojekt des Schweizerischen Nationalfonds das geltende schweizerische Sanierungsrecht und dessen Anwendung in der Rechtspraxis. Die Forschungsarbeiten erfolgten stets unter Einbezug des komplexen Zusammenspiels von Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Aktienmarkt (Corporate Governance) im Sanierungsprozess. Im Vordergrund standen insbesondere folgende Themen: Sicherung der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens, Installierung eines Frühwarnsystems, Führung des Unternehmens im Sanierungsprozess und Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Beteiligten. Des Weiteren wurden ausländische Insolvenzordnungen untersucht mit dem Ziel, Lösungsansätze für das Konzept eines modernen schweizerischen Sanierungsrechts zu gewinnen.

Die umfangreichen Forschungen haben gezeigt, dass das geltende Recht den heutigen unternehmerischen Anforderungen an ein modernes Sanierungsverfahren in vielerlei Hinsicht nicht gerecht wird. Insbesondere erfolgt heute die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens zu einem Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen meistens nicht mehr in der Lage ist, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Aufgrund der Forschungsergebnisse wird daher u.a. vorgeschlagen, dass der Verwaltungsrat das Sanierungsverfahrens frühzeitig einleiten kann. Darüber hinaus soll im Sinne einer guten Corporate Governance die rechtzeitige Einleitung des Sanierungsverfahrens durch das Management gefördert werden, indem dessen Führungsverantwortung grundsätzlich aufrechterhalten bleibt.