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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Römisches Recht

frouwejustitia

Gerechtigkeit ist die beständige und dauernde Entschlossenheit, jedem Recht widerfahren zu lassen (Gaius, römischer Jurist, ca. 120? post178 AD: iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuere; I.1.1.pr.). Juristen wenden - wie wir sagen - positives Recht, vor allem Gesetze, an. Problematisch ist das Verhältnis des Ergebnisses von Anwendung positiven Rechts zur Gerechtigkeit. Oft wird ein Gegensatz gesehen zwischen dem Ergebnis der Gesetzesanwendung und einer wahrhaft gerechten Lösung. Dabei erscheint es, als ob sich zwei Lösungen gegenüberstünden: die bloss gesetzesgemässe einerseits, die gerechte andererseits. Gerechtigkeit ist aber kein Konzept, aus dem sich transparent und nachvollziehbar juristische Lösungen konkreter Fälle ableiten liessen. Um die Vielfalt menschlicher Konflikte zu regeln, bedarf es einer positiven Rechtsordnung aus einem Satz komplexer Regelungen. Gerechtigkeit ist nicht eine Alternative zu dieser Rechtsordnung, sondern die Einstellung, mit welcher sich der Jurist der Gesetze bedient: Er soll diese unparteiisch handhaben, mit dem Willen, eine allen Beteiligten recht gebende Entscheidung zu finden, kurz: er soll von den Gesetzen charaktervoll und verantwortungsbewusst Gebrauch machen. Gerechtigkeit ist eine Auszeichnung der Intention des Gesetzesandwenders, nicht ein Massstab, anhand dessen sich das konkrete Ergebnis einer Gesetzesanwendung verwerfen oder bestätigen liesse.

Prof. Dr. Wolfgang Ernst

Römisches Recht an der Universität Zürich