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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Rechtsgeschichte an der Universität Zürich

Seit der Gründung der Universität Zürich besetzt die Rechtsgeschichte eine zentrale Position in ihrem rechtswissenschaftlichen Fächerkanon. Dem entspricht es, dass die Rechtsgeschichte auch in der aktuellen Studienordnung als Pflichtfach eingestuft ist. Mit dem Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte und Rechtsphilosophie und dem Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Rechtstheorie in Verbindung mit Privatrecht sind die rechtshistorische Forschung und Lehre auf ein auch im internationalen Vergleich besonders breites Fundament gestellt. Wesentlich aufgewertet wird die besondere Qualität des Standortes Zürichs durch das Zentrum für rechtsgeschichtliche Forschung.